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Philosophische Und Theologische Grundprobleme Beim Verstehen Des Südafrikanischen Versöhnungsprozesses

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Philosophische Und Theologische Grundprobleme Beim Verstehen Des Südafrikanischen Versöhnungsprozesses

Auteurs : Ralf K. Wüstenberg

Source :

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<issn pub-type="ppub">1023-0807</issn>
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<article-title>Philosophische Und Theologische Grundprobleme Beim Verstehen Des Südafrikanischen Versöhnungsprozesses</article-title>
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<copyright-statement>© 2000 Koninklijke Brill NV, Leiden, The Netherlands</copyright-statement>
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<p>PHILOSOPHISCHE UND THEOLOGISCHE GRUNDPROBLEME BEIM VERSTEHEN DES SÜDAFRIKANISCHEN VERSÖHNUNGSPROZESSES* RALF K WÜSTENBERG Abstract In this article the work of the Truth and Reconciliation Commission is evaluated against three main criticisms. The first concerns the conception of truth underlying the work of the TRC. The second concerns the difficult issue of reconciliation and its concomitant manifestations of amnesty and forgiveness. The third criticism concerns the question about the nature of the justice established through the work of the TRC. This is then theologically evaluated with reference to the work of Dietrich Bonhoeffer and Dietrich Ritschl. An den Anfang mochte ich eine afrikanische Geschichte stellen, die geeignet scheint, die Probleme zu verdeutlichen: 'Peter and John are friends. It happened that Peter stole a bicycle from John, and then after three weeks, Peter came to John saying to him, "John, man, let us talk about reconciliation." And then John said, "I don't think we need to talk about reconciliation at the present moment until you bring my bike. Where is my bicycle?" And Peter said, "No, man, let us forget about the bicycle at the present moment, let us deal about reconciliation." And then John said, "We cannot talk about reconciliation until my bike is back."'' 1 Wenn man an die vielen Ehrungen denkt, die aus der ganzen Welt Desmond Tutu und anderen Kommissionsmitgliedern verliehen wurden, k6nnte man vom Erfolg der TRC sprechen. `In jedem Fall hat sie etwas auf die Weltagenda gebracht', meint Wolfram Wstner.? Die sudafrikanische Wahrheitskommission hat mit einer beachtlichen Bilanz aufzuwarten: Landesweit sind 140 Anh6rungen durchgeführt worden, 21 400 Opfer haben schriftliche Aussagen gemacht; 7 124 Tater schwerster Menschenrechtsverletzungen haben Amnestieantrdge eingereicht. Sie hat auf die Weltagenda gebracht, daB politische Kompromisse gesellschaftliche Aussohnung vorbereiten k6nnen. Die vielen Ehrungen erlauben einen Hinweis darauf, daB der</p>
<p>170 Vers6hnungsproze0 zum Symbol fur die politische Dimension der Vers6hnung weltweit geworden ist. 'Die ganze Welt schaut auf uns', beobachtet Desmond Tutu.' I. Die Frage nach dem Ergebnis des Versbhnungsvorgangs in Sxdakika ist komplex. Sie ist im Sinne der philosophischen Analyse eine Mischfrage ('mixed question'4); um sie zu beantworten, mussen namlich zwei andere Fragen bedacht werden: Welche Vorstellung von Versohnung liegt dem sudafrikanischen Vorgang zugrunde? Und: In welchem Rahmen soll das Ergebnis evaluiert, also welcher MaBstab soll angelegt werden? Lassen sie mich zundchst fragen: Was ist von der Arbeit der Wahrheitskommission im Lichte ihres Auftrags erwartet worden? 'The overarching task assigned to the commission', so der AbschluBbericht, 'was the promotion of national unity and reconciliation'.' Versohnung in diesem weitreichenden Sinne, synonym gebraucht mit 'nationaler Vereinigung', wird als `Prozel3' verstanden, 'reconciliation is both a goal and a process'. Nationale Versohnung soll durch die Arbeit der Kommission gefbrdert werden, nicht erreicht. Sie bleibt Ziel. Mit dem Hinweis auf das Mandat ist also kein eindeutiger Evaluierungsrahmen ' vorgegeben. Andererseits wird der Weg auf der Suche nach einem Ergebnis eingegrenzt: Es geht um Versohnung auf natiorcaler Ebene. Und diese Vers6hnung vollzieht sich prozeJ3haft. Was aber ist gemeint mit 'vers6hnung auf nationaler Ebene'? Um hier zu verstehen, muB man zuruckgehen und sich die Bedingungen vergegenwartigen, die zur TRC fuhrten: Versohnung stand namlich im Kausalzusammenhang mit 'nation building': Um eirte Nation aufzubauen, ist 'nationale Versohnung' wichtig. So erklart sich auch der synonyme Gebrauch von 'nationaler Einheit' und 'Versbhnung'. Es geht also um die Verstandigung zweier 'Nationen', die wdhrend drei Jahrhunderten Kolonialismus getrennt waren und uber 40 Jahre Apartheid im Krieg gegeneinander standen. Ziel ist die Herstellung einer multikulturellen 'Regenbogennation' ('rainbow nation'), in der die rassischen Unterschiede nicht nur akzeptiert, sondern gefeiert werden. Insofern ist Vers6hnung ein 'nationales Projekt' (Tutu).6 Beyers Naude, ehemals Sfdafrikanischer Kirchenrat (SACC), interpretiert 'nation building': 'Wenn man an die weil3en Afrikaner denkt, an die Inder, an die Schwarzen und in der schwarzen Gemeinschaft an die</p>
<p>171 Zulu oder Xhosa: Keine dieser ethnischen Gruppen wird bewul3t ihre Tradition abschreiben wollen, aber alle von ihnen werden sagen: Auf irgendeine Weise mussen wir in Sudafrika lemen, einander zu schatzen, das Gute und Sch6ne in den verschiedenen Traditionen anzuerkennen und zu teilen.'7 Wie aber sieht es in der Praxis aus? Der AbschluBbericht sieht dezidiert, daB wahrend der Tatigkeit der Kommission nicht das Thema 'Nationale Einheit und Versohnung' ('national unity and reconciliation') auf dem Programm stand, sondern stellt in aller Nfchternheit fest: '... it was not part of the commission's mandate to effect reconciliation . between victims, the community and perpetrators'.' Andererseits . werden solche Vorgange explizit gewürdigt, wenn der Bericht festhalt: '... there were a number of significant instances where the commission directly facilitated the beginning of this complex process'.9 Der Kommissionsbericht spricht auch hier wieder von einem vers6hnungsprozej und khrt in seinem Kapitel >ber Versohnung (Reconciliation) viele Beispiele dafur an. Wir haben es mit dem Paradox zu tun, daB der TRC aufgetragen ist, Versohnung auf nationaler Ebene zu fördem, sie es aber wahrend der durchgeführten Anh6rungen mit der Versohnung auf zwischenmenschlicher Ebene zu tun hatte. Man konnte folgern: Das Beispiel Siidafrika zeigt, daB der Weg des nationalen Zusammenwachsens >ber die Geschichten einzelner Opfer geht. Weiter bedeutet das: Die individuale Ebene erschiel3t die nationale. Umgekehrt war das nationale Forum der TRC Voraussetzung fur die Heilung im zwischenmenschlichen Bereich. Die beiden Ebenen wurden aber in . der Arbeit der TRC symbolisch miteinander vermittelt. Über die einzelne Opfergeschichte erschliel3t sich die ganze Dimension Apartheidverbrechen. Das Forum der \'ers6hnung der TRC ist das Fenster in die Vergangenheit und zugleich Brfcke in die Zukunft. Als Zwischenergebnis mochte ich festhalten: Nationale Einheit und Versohnung sind durch die Arbeit der TRC gefbrdert, aber nicht erreicht worden. Man toleriert einander, aber ethnische Unterschiede werden weder gefeiert, noch schatzt man sie als Bereicherung. Solches bleibt Ziel. DaB 'individuale' und 'nationale' Ebene der Versohnung miteinander verbunden sind, bestreitet selbst die sudafrikanische Kritik an der TRC nicht. In der Diskussion wird das Vers6hnungskonzept der TRC aber im Zusammenhang anderer Begriffe wie Gerechtigkeit und Wahrheit kritisiert.</p>
<p>172 Im folgenden werden drei Grundformen der Kritik aufgenommen und der TRC ProzeB unter den Begriffen 'Wahrheit', 'Versohnung' und 'Gerechtigkeit' analysiert. Grundkritik Nx 1: Die TRC ist zu unkritisch mit dem Begriff Wahrheit umgegangen. Auf den TRC - Bannern in den Anh6rungssdlen stand geschrieben: 'Reconciliation through Truth'; mancherorts konnte man Plakate finden, auf denen es in biblischer Anleihe hief3: 'The truth will set you free.' Wolfram Kistner bemerkt kritisch, daB zu Beginn der Kommissionsarbeit Begriffe wie 'Wahrheit' zu absolut gebraucht wurden. Dadurch wurden die Grenzen verwischt werden, die einer Kommission wie die TRC in ihrer Arbeit gesetzt sind. Andererseits war der Kommission mehr aufgetragen, als die Wahrheit iiber Fakten zu recherchieren: Ein moglichst vollstandiges Bild sollte erstellt werden uber die Grfnde, die Natur und das AusmaB der schweren Menschenrechtsverletzungen innerhalb eines bestimmten Untersuchungszeitraums; bei voller Enthüllung aller 'relevanten Umstande' konnten Straftater Amnestie bekommen; aul3erdem sollte der Kontext, die Motive und die Absichten untersucht werden, die zu diesen Menschenrechtsverletzungen gefiihrt haben. SchlieBlich sollte die menschliche und gesellschaftliche Wiirde der Opfer wiederhergestellt werden, indem ihnen die Moglichkeit gegeben ist, in den Anh6rungen 'ihre' Geschichten zu teilen. Die Suche nach der Wahrheit verfolgt dabei eine doppelte Absicht: Sie zielt auf die Enthilllung von Fakten und auf die Heilung der betroffenen Menschen. Dieses 'doppelte Mandat', wie ich den Auftrag zum 'Aufklären' und 'Heilen' nennen mochte, ist Ausloser fur die Kritik an der TRC geworden. Wie kann man die historische Wahrheit suchen und zugleich die Heilung Einzelner erreichen? Wie verhalten sich historische und erzahlende Wahrheit zueinander (Problem: objektive Geschichtsschreibung)? Kann es eine historische Wahrheit geben, ohne die Frage nach der 'moralichen Wahrheit' (moral truth) zu stellen (Problem: Unparteilichkeit)? Bevor wir uns diesen Fragen zuwenden, mochte ich drei Punkte festhalten: . Es ist Konsens, daB die Wahrheitskommission vieles ans Licht gebracht hat, was ohne eine solche Kommission im Dunkeln geblieben ware. In der Literatur sowie in Gesprachen wird die</p>
<p>173 Leistung der TRC hinsichtlich der 'Faktenwahrheit' so bewertet, daB man sagt: Ein Leugnen der Grausamkeiten der Apartheid ist nach dem Ende der Kommissionsarbeit nicht mehr moglich. . Die TRC geht davon aus, daB das 'truth telling' der Opfer vor der Kommission in sich heilende Bedeutung hat. Die offentliche Anerkennung" des Leidens durch Aufzeichnung der Informationen" und Nennung der Namen der Opfer im AbschluBbericht12 kann helfen auf dem Weg zur Heilung der seelischen Wunden. Diese Annahme wird auch durch Umfragen bei Opfern, die vor der TRC aussagten, gestützt.13 Beobachter, die mit Apartheid-Opfern arbeiten, warnen allerdings vor einer Romantisierung des zu erwartenden Heilungseffekts durch den puren Anhörungsvorgang.14 Damit ein echter HeilungsprozeB eingeleitet werden kann, mfsse die Leidensgeschichte immer wieder durchgegangen werden, bis sie als 'story' herausgeschalt ist und verstehend vom Opfer angenommen werden kann. Ein HeilungsprozeB bei den Opfern kann in einigen Fallen sogar durch die Aussagen der Tater eingeleitet werden. Tater, die Amnestie beantragen, mussen ja die 'volle Wahrheit sagen'. Und das fuhrte in mehr als 50 Fallen dazu, daB die sterblichen Uberreste von Anti- Apartheid-Aktivisten wiedergefunden werden konnten. 15 Fur die Angeh6rigen sei es eine grol3e Erleichterung gewesen, nach langer Zeit wenigstens GewiBheit zu haben. . Es gibt aber auch Falle, in denen die Wahrheit nicht heilend, sondem . zerstorend wirkt. Oft sind die Familien von Tatern betroffen, die vor der TRC aussagen. Die Kommissarin Glenda Wildschut schildert einen Fall, wo ein Familienvater seine Familie an den EBtisch ruft, um ihr zu unterbreiten, daB er Amnestie beantragen wird. Er habe nicht fair eine grol3e Versicherung gearbeitet, sondern fiir die Sicherheitspolizei. Er schildert seine Erfahrungen. Sein Sohn stand vor dem Abitur. Nachdem er den Vater gehbrt hatte, ging er in sein Zimmer und beging Selbstmord.'s Es ist deutlich: 'Wahrheit ist in der TRC kein homogener Begriffe Die Kommission hat es im Vollzug ihrer Tatigkeit verstanden, 'enthüllende' und 'heilende', forensische und erlebte Wahrheit, miteinander zu einem komplementdren Geschichtsbild zu verbinden. Da es ihr vom Mandat her nicht aufgetragen war, einen GeschichtsabriB der Apartheiddra zu verfassen, sondern zu fragen, 'warum und wie Geschichte geschah''$, muB sie sich formal nicht der Kritik vor dem Forum 'objektiver Geschichtsschreibung' stellen. Damit ist freilich das</p>
<p>174 Problem der Objektivitat nicht erledigt. Es kommt namlich durch das andere der 'Unparteilichkeit' wieder herein. Die Entscheidungen des Amnestieausschusses demonstrieren aus dem Blickwinkel der Opfer nicht ein zu wenig, sondern ein zuviel an Objektivitdt. Ihre Entscheidungen sind geleitet von juridischen Gesichtspunkten. Die rechtsstaatliche Unterscheidung von Moral und Recht wird in der TRC durchgehalten. Die Frage aber lautet: Wie vertrdgt sich der politische Auftrag zur Unparteilichkeit mit dem moralischen Anspruch auf Erneuerung? Diese Frage weist auf die Spannung hin, die die TRC in ihren beiden Ausschiissen fiir Menschenrechtsverletzungen einerseits und fiir Amnestie andererseits Zeit ihres Bestehens durchlebt hat und die zum zentralen Punkt der Kritik in der politischen Auseinandersetzung wurde; die TRC wird zur Projektionsflache enttauschter Erwartungen.19 In der Parlamentsaussprache Jber den AbschluBbericht Ende Februar diese Jahres (1999) meinen die Vertreter der ANC-Regierung, die TRC sei zu weit gegangen mit der Gleichbehandlung der Verbrechen wdhrend der Apartheidara. Begrul3t wird, daB die TRC die Menschenrechtsverletzungen durch das Apartheidregime enth>llt hat. Die Oppositionsparteien meinen, die TRC sei zu wenig weit gegangen mit der Gleichbehandlung und habe einseitig die Sicht des ANC vertreten. Der ganze Report sei eine anekdotenhafte Mythologie, die im Nachhinein einen vergangenen Befreiungskampf rechtfertigen wolle. Was ist nun 'wahr'? Ist der Report zu weit oder zu wenig weit . gegangen? War der ProzeB um Unparteilichkeit in der Wahrheitsfindung bemfht? Die 'Wahrheit' uber den Wahrheitsfindungsprozel3 der Kommission lautet wohl: Die TRC hat sich bemuht, ihr Mandat zu erfullen. Und genau das scheint kritisiert zu werden. Ist die Tatsache, daB der Report aus allen politischen Lagem angegriffen wird, vielleicht sogar ein Hinweis darauf, daB die TRC ihr Mandat zu gut erfullt hat? Verstandlich ist die Kritik am Report vor dem Hintergrund des politischen Kompromisse. Das Mandat wirft zugleich das Problem auf: Kann es eine historische Wahrheit geben, ohne zugleich die Frage nach der moralischen zu stellen? Konnte sich der Report einer Bewertung der Apartheid enthalten? Die Leistung des TRC Reports wird man darin sehen, daB die historische Wahrheit uber die Verbrechen der Apartheiddra auf beiden Seiten nicht nur enthfllt wird, sondem Kriterien zur Beurteilung der Geschichte bereitstellt werden.2° Diese provozieren eine kritischen</p>
<p>175 Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, statt nivellierend die Teilwahrheiten uber die Apartheid zu einer 'offiziellen' Geschichtsbetrachtung zu verbinden. Versohnung durch Wahrheit zielt nicht auf Kenntnisnahme der Geschichte, sondern auf Verdnderung im Angesicht der Geschichte. Die Wahrheit, die zur Vers6hnung mhrt, verbinde sich mit der Einsicht: Apartheid was evil. Das Bemühen um politische Gleichbehandlung bedeutet namlich nicht moralische Gleichgultigkeit. Im Sinne der 'mixed question' fragen wir: Wenn die gesellschaftliche Aussohnung auf der unparteiischen Aufdeckung der Wahrheit beruht, zu welchem Ergebnis ist der Vorgang in Sudafrika gekommen? Der AbschluBbericht belegt: Es wurde nicht nur unparteiisch iiber die Menschenrechtsverletzungen beider im Konflikt stehenden Seiten aufgeklart. Der Beitrag zum Versohnungsprozel3 ist auch darin zu sehen, daB die Formel Versohnung durch Wahrheit inhaltliche Stol3kraft bekommen hat: Zur offen gelegten Wahrheit fber den Horror der Apartheid muB man sich verhalten. Es gibt hier kein blol3es zur Kenntnis nehmen. Die Meinung ist: Wahrheit versbhnt nur, wo sie auch verändert. Dabei zwingt der Report nicht vorschnell die Einsicht ihrer Verfasser auf, daB Apartheid ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit war. Sie nehmen vielmehr diese Einsicht gesellschaftlich vorweg in dem Wissen: Aussohnung ist ein langwieriger ProzeB, dessen erfolgreiches Ende nur fber die totale Abkehr aller im ProzeB Beteiligten von der Ideologie der Apartheid erreichbar ist. Grurtdkritik Nr. 2 : Die TRC hat keine Versbhnung herbeigefiihrt. ' . Der volle Name der Kommission lautet: 'Wahrheits- und J1!rsöhnungskommission'. Wird sie ihrem Namen gerecht? Oder hat die Arbeit der Kommission das Land eher gespalten als zusammengefuhrt hat? Es ist deutlich geworden, daB die Wahrheit nicht in allen Fallen auch zur Versbhnung gefiihrt hat. Eine siidafrikanische Studie, die Opferstimmen zur Vers6hnung zusammengetragen hat, ist zu dem Ergebnis gekommen: Opfer kbnnen Tätern nur vergeben, wenn diese 'ehrlich' seien und ihre Tat bedauerten.11 Die blol3e Schilderung der Wahrheit, wie es das TRC-Gesetz von den Antragstellern abverlangt, wurde also nicht von selbst die Brucke zur Vers6hnung zwischen Tdtem und Opfem schlagen. Im Gegenteil: Viele haben den Eindruck, daB die TRC besonders durch ihr Amnestie-Komitee den Opfern die . Vergebung verordnet. Was sei Amnestie anderes als aufgezwungene</p>
<p>176 Vergebung. So ernst die Kritik >ber den fehlenden Zusammenhang von Wahrheit und Versohnung genommen werden muB, beruht ihre Projektion auf die TRC auf verschiedenen Denkfehlem. Ich greife im folgenden zwei heraus: . Fehler Nr. 1: Amnestie mit Vergebung gleichsetzen. Wo ein Vergebungszwang durch das TRC-Procedere gesehen wird, handelt es sich um eine Übertragung des nationalen Versohnungskonzepts auf die zwischenmenschliche Ebene. Nach dem TRC-Gesetz kann aber weder einem Opfer Vergebungsbereitschaft aufgezwungen werden, noch kann dessen Vergebung einen Tater vor Strafverfolgung bewahren. Auf der anderen Seite wird von einem Tater weder abverlangt, Reue zu zeigen, noch fuhrt das Demonstrieren von Reue zur Straffreiheit. Es wird in der Diskussion haufig vemachlassigt, daB es auf nationaler Ebene um ein sehr weites, 'dünnes' verst£ndnis von der Versohnung (thin notion of reconciliation) im Sinne von 'Zusammenwachsen' geht. Vers6hnung ist hier nicht gleichbedeutend mit 'Heilung'. 23 Es geht zundchst um die Herstellung von Koexistenz. Vergebung ist, so meint der Theologe und Mitarbeiter der TRC Charles Villa- Vicencio, eine ganz personliche Entscheidung des Opfers. 24 Diese Unterscheidung von Koexistenz und Vergebung hilft bei aller Problematik in der Begriffswahl der Komplexitat des Versbhnungsprozesses gerecht zu werden. So kann man nun argumentieren: Die TRC Jbt keinen Druck auf Opfer aus, denn Vergebung ist eine pers6nliche Angelegenheit. Sie ist auf einer anderen Ebene anzusiedeln als der politische Vorgang der Amnestierung, der um der friedlichen Koexistenz willen auf die Agenda genommen wurde. In diesem Sinne ist wohl auch die SchluBfolgerungen des AbschluBberichts zu verstehen: 'Reconciliation does not necessarily involve forgiveness. 121 . Fehler Nr. 2: Vergebung zielt nicht a1)f die Tat, sondern den Tater. Der international bekanntgewordenen Fall des Kapstadter Polizeichefs aus Apartheidtagen Jeff Benzien läBt erkennen, daB ein Vergeben moglich wird bei einer sich abzeichnenden Veranderung des Taters. Veranderung bedeutet hier das Erschrecken iiber seine Unmenschlichkeit im Angesicht der Opfer, denen der Tater bei einer Amnestieanhorung gegenfibersitzt. 26 Nach Ansicht der TRC kann die Menschlichkeit des Taters wiederhergestellt werden. 21 Versohnung zielt also auf den Tater ab und nicht die Tat. Ist es</p>
<p>177 den Folteropfern des beruchtigten Polizei-Captains moglich gewesen, die Menschlichkeit ihres Peinigers zu erkennen? Fiir viele nicht. Ashley Forbes, ein Folteropfer Benziens, ist eine Ausnahme. Er meint, daB die Anhorung gezeigt habe, durch was Benzien und er gegangen sei. Die TRC habe beiden zur Heilung geholfen. Ashley Forbes, der heute die Gedenkstatte auf Robben Island leitet, fügt an: 'I forgive Benzien and feel sorry for him. Now I can get on with the rest of my life. 118 Forbes vergibt nicht die Tat; was ihm angetan wurde, kann nicht vergeben werden. Er vergibt dem Tater, erkennt in ihm ein menschlichen Wesen und kann sogar sagen: 'I feel sorry for him.' Die Aussage belegt weiter, daB den eigentlichen Vorteil aus der Vergebung das Opfer zieht: 'I could go on with the rest of my life.' Das Zitat sagt uber die Beteiligten hinaus etwas uber das Vergebungskonzept der TRC aus. Im AbschluBbericht fallt der Satz: `... a healthy democracy does not require everyone to agree or become friends. 121 Die Tatsache, dal3 Forbes Benzien vergeben hat, bedeutet nicht, daB sie nun Freunde geworden sind. Es hat vielmehr ihm, dem Opfer, geholfen, mit seiner Vergangenheit abzuschliel3en. AuBerdem . lag es in seiner freien Entscheidung, zu vergeben oder nicht zu vergeben. Versbhnung im politischen Sinne der friedlichen Koexistenz erzwingt nicht Vergebung auf zwischenmenschlicher Beziehungsebene. Die Begriffe mussen im sudafrikanischen Kontext auseinandergehalten werden. Grundkritik Nr. 3: Die TRC hat keine Gerechtigkeit gebracht. Ist die allgemeine Zustimmung noch grol3 in der Frage, ob die TRC die Wahrheit gebracht habe, so wird sie schon kleiner, was die Frage der Versohnung angeht. Noch geringer fallt sie aus, wird gefragt, ob die TRC Gerechtigkeit hergestellt habe. Diese Frage ist ein Grundproblem schon der Konstruktion der TRC gewesen. Der schmale Grad, auf dem sie ihre Arbeit beschritt, ist durch zwei Grundfragen begrenzt: 'When does the pursuit of justice turn into revenge?' Und, auf der anderen Seite: 'When does reconciliation turn into an embrace of evil?'30 Wahrend die zweite Frage vor einem zu weiten Versohnungsbegriff warnt, der zum unhaltbaren moralischen KompromiB werden muB, steht hinter der ersten Frage die Auffassung, daB Vers6hnung nicht zu eng gefaf3t werden kann; Rache schliel3t namlich Versohnung aus.</p>
<p>178 Kirchenvertreter wamen im Sinne der ersten Frage davor, daB der Versohnungsbegriff hinter der TRC aufweiche, wenn nicht die soziale Gerechtigkeit ebenfalls thematisiert werde. Versohnung ohne eine Form der Gerechtigkeit kann es nicht geben, sonst falle man hinter das Kairosdokument zuruck; der politische wurden zu einem moralischen KompromiB werden. Die Frage: Hat die TRC Gerechtigkeit gebracht? beinhaltet im Sinne unserer 'mixed question' zwei anderen Fragen, namlich Fur wen? und Welche Form von Gerechtigkeit ist gemeint? Es sind vor allem die Opfer, die am TRC-Prozel3 das Fehlen der Gerechtigkeit kritisieren, weil ihre Rechte am deutlichsten beschnitten wurden. Ihnen ist es nicht nur versagt, ihre ehemaligen Peiniger vor Gericht zu bringen und einem Strafverfahren zuzufuhren. Durch das Amnestiegesetz der TRC ist es den Opfern schwerster Menschen- rechtsverletzungen verwehrt, zivilrechtlich ihre Peiniger auf Schadensersatz zu verklagen, sollten diese -wie etwa Polizei-Captain Benzien - amnestiert worden seien. Elementare Grundrechte werden beschnitten.31 Das Recht des Einzelnen (individual right) wurde zugunsten des Gemeinnutzens (national reconciliation) geopfert.3? Aber auch die Tater halten das TRC-Verfahren fiir ungerecht. Dabei haben sie weniger den Amnestieprozet3 vor Augen als die Anh6rungen des Ausschusses fur Menschenrechtsverletzungen. Hier wiirden immer wieder ungeprfft Namen von Tätem genannt und Tatsachen behauptet werden, ohne daB die Beschuldigten die Moglichkeit hdtten, ebenfalls gehbrt zu werden. Welche Form von Gerechtigkeit verbirgt sich hinter der Frage: Hat die TRC Gerechtigkeit gebracht? Der GroBteil kritischer Aussagen uber die TRC bezieht sich nach wie vor auf das Fehlen retributiver Elemente im Blick auf den Umgang mit den Tatern. Verbreitet sind Meinungen, wie: 'The Truth Commission has been toothless about bringing the perpetrators to book. 113 Es haben sich in der Frage, ob die TRC Gerechtigkeit gebracht habe, in der Diskussion drei Ansichten herausgebildet: Die einen 14 geben zu, daB die Gerechtigkeit zugunsten von Wahrheit und Versohnung geopfert wurde. Sie argumentieren: Amnestie ist wichtig . zur Wahrheitsfindung -? Wahrheitsfindung hat positive Konsequenzen (z.B. abgerundetes Geschichtsbild) 4 Positive Konsequenzen fcihren zur Versohnung. Die Vertreter dieser Position kbnnen nur eine sehr schwache moralische Rechtfertigung fur die Verletzung von Grundrechten anbringen, namlich daB die Amnestiegesetzgebung</p>
<p>179 letztlich zur Demokratie fiihre. Der KompromiB der TRC ist hier ein rein politisch-pragmatischer, also ohne moralische Prinzipien ausgestattet: Gerechtigkeit fur den Einzelnen gibt es nicht. Andere35 geben die Frage der Gerechtigkeit im TRC-Prozef3 nicht so schnell auf. Sie sehen, daB die Vertreter der genannten Ansicht von einem ganz begrenzten Gerechtigkeitsverstandnis ausgehen: Gerechtigkeit wird gleichgesetzt mit der Vorstellung retributiver Gerechtigkeit. Selbst wenn man von dieser Voraussetzung ausgeht, muB gefragt werden: .. Sind nicht Elemente retributiven Denkens im TRC ProzeB enthalten, wenn man z.B. berfcksichtigt, daB die Tater nach dem Ende der TRC bestraft werden, wenn sie keinen Amnestieantrag eingereicht haben Ist nicht auch die 6ffentliche Scham, die aus der minuziosen Schilderung der Taten folgt, eine Form der Strafe ?37 Dariiber hinaus scheint fraglich, ob die Bestrafung der Tater der einzige Weg sei, Gerechtigkeit fiir die Opfer zu schaffen. Wird ihnen nicht durch das offentliche Anerkennen ihrer so lange unterdruckten Geschichten auch Gerechtigkeit zuteil? Und werden sie nicht auch aul3erhalb des zivilrechtlichen Prozesses durch die TRC direkt entschadigt? Werden also ihre Grundrechte nur zum Teil verletzt? Die Vorstellung von Gerechtigkeit wird also erweitert. Es wird aufzeigt, wie manche Facetten des Begriffs mit der TRC in Übereinstimmung gebracht werden können.38 Die Annahme, daB die Gerechtigkeit im retributiven Sinne durch Betrafen in idealer Weise verwirklicht ist, bleibt hingegen bestehen. Eine dritte Position'9 vertritt die Meinung, daB die TRC nicht nur teilweise, sondem voll in Einklang mit Gerechtigkeitsforderungen zu bringen sei. Methodisch wird die Vorstellung vom Ideal der retributiven Gerechtigkeit ausgehebelt, indem deren eigene Argumente ad absurdum gefuhrt wird .40 Es werde schnell fraglich, wie das lex tczlionis in Transformationsprozessen mit schwersten Menschenrechtsverletzungen greifen soll: Werde Gerechtigkeit etwa dadurch wiederhergestellt, daB Folterer gefoltert werden etc.? Das Problem der ProportionalitAt wird als eine der Hauptschwachen der Retributionstheorie aufgedeckt. Kann die moralische Botschaft, die mit dem Bestrafen ausgedruckt werden soll, nicht anders vermittelt werden? Noch sei das Gefangnis das Symbol fur Gerechtigkeit. Aber muB man einen Straftater erst ausgrenzen, um ihn dann wieder einzugliedern? Ist nicht die TRC wegweisend, indem sie die Botschaft 'Es war falsch, was du getan hast!' anders als durch Bestrafen, namlich durch aktive Beteiligung an dem Neuaufbau der Gesellschaft ermoglicht wird (durch Wahrheitsschilderung und</p>
<p>180 Wiedergutmachung)? Der Abschluf3bericht der Kommission bejaht diese Fragen. Dahinter steht die Annahme: Die TRC opfert nicht die Gerechtigkeit, sondem bestimmte Mittel, von denen man gemeinhin annimmt, daB sie zur Gerechtigkeit fiihren.4' Auf der Grundlage des AbschluBberichts soll die zuletzt genannte Gerechtigkeitsvorstellung favorisiert werden. Die Frage: Welche Form von Gerechtigkeit ist erbracht worden? kann dennoch nicht beantwortet, sondern nur eingegrenzt werden. Sie bleibt in sich eine 'mixed question', denn wiederherstellende Gerechtigkeit wird von der TRC als 'ProzeB' begriffen. Die Frage mf0te daher angemessen lauten: Wieviel 'restorative justice' konnte die TRC erbringen? Fur die Opfer bedeutet nach dem AbschluBbericht 'restorative justice' u. a. die Anerkennung des Leidens der Opfer, die Wieder- herstellung ihrer Wurde vor dem Forum der Offentlichkeit, aber auch die Wiedergutmachung ('reparation') als Ausgleich fur die beschnittene M69lichkeit von Zivilklagen.41 Wie gestaltet sich die Reparations-Politik der TRC und wieviel Gerechtigkeit ist im Sinne der Wiedergutmachung zu erwarten? Die Frage der Reparation hat die Arbeit der TRC vom ersten Tag an begleitet. Das Komitee fur Reparation und Rehabilitation hatte innerhalb der TRC die Aufgabe, Vorschlage fiir die Moglichkeiten der Reparation und Rehabilitation auszuarbeiten und die Empfehlungen der TRC im Abschlul3bericht vorzubereiten. Die intensive Arbeit dieses Komitees, die nicht in gleicher Weise wie die der beiden anderen durch Medienbffentlichkeit verfolgt wurde, hatte allerdings sehr eingeschrdnkte Kompetenzen. Sie konnte z.B. dringend notwendige Reparationszahlungen nicht einfach anweisen. Im Gegensatz zum Amnestiekomitee, dessen Beschlfsse sofort umgesetzt werden, muB das Komitee fur Reparation und Rehabilitation die Entscheidung der Regierung abwarten. In vielen Fallen konnte die Entscheidung fber Reparations- zahlungen, die auf der Grundlage der Vorschldge des Komitees Ende 1999 im Parlament fallen so1l43, nicht abgewartet werden. Die Anhbrungen der Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen zeigten: Interimsreparationen mul3ten geleistet werden, zum Teil, weil dringende medizinische Versorgung zu gewahrleisten war. Die ersten Interimszahlungen konnten aber erst nach zwei Jahren Kommissionsarbeit geleistet werden. Die Schere in der Behandlung der T5ter und der Opfer durch eine Kommission, die doch fiir ihre Opferorientierung weltweit bekannt geworden war, drohte zum Verlust</p>
<p>181 ihrer Glaubwiirdigkeit zu fiihren. Nur ein Punkt aus der differenzierten Reparationspolitik der TRC sei hervorgehoben: Neben einer materiellen Entschadigung sind symbolische Reparationsleistungen geplant. Darunter fallen administrative Dienste, wie die Ausstellung von Totenscheinen. Auch Exhumierungen sollen durchgefuhrt werden, Beerdigungen und Trauerfeiem ermoglicht. In vielen Fallen haben Familienangehbrige schlicht um die Finanzierung von Grabsteinen fur ihre Toten gebeten. Die symbolischen Reparationen sollen die Umbenennung von Stral3en oder offentlichen Einrichtungen einschliel3en sowie die Errichtung von Denkmalern, z.B. Robben Island. Fur die TRC ist Wiedergutmachung ein umfassender ProzeB, sowohl im Blick auf die Dimensionen, die er umfal3t (symbolisch und materiell) als auch den Zeitraum, den er einschliel3t. Die Dimensionen der symbolischen und materiellen Entschadigung werden nicht gegeneinander ausgespielt.44 Glenda Wildschut hebt aus der praktischen Erfahrung hervor, daB viele Opfer materielle Entschadigung fur wichtig erachten. Aber Geld kann nicht wiedergutmachen. 'To receive a cheque of R60 000 is a cold comfort for the loss of a child. 14-1 Wfrde in diesem Fall die Umbenennung einer Schule nach dem Namen des Kindes, von dem ich einmal annehme, daB es ein Freiheitskampfer war, die Eltern nicht auf angemessenere Weise 'entschddigen'? Versohnung kann nur gelingen als gesamtgesellschaftliche Anstrengung. Milssen sich nicht alle Siidafrikaner fragen: Was kann ich tun? Auch im Blick auf die Reparation baut die TRC goldene Brucken. Sie Iddt ein, einen Beitrag zu leisten. Die Vorsitzende des Reparationsausschusses hofft, daB es gelingt, den privaten Sektor und besonders die Wirtschaft in die Reparationspolitik einzubinden. Insgesamt wird man jedoch sehen mussen: Die TRC kann die Lucke zwischen den Noten der Opfer und den moglichen Reparationsleistungen nicht schliel3en. Um unser Beispiel der Freunde Peter und John aufzunehmen: John wird das Fahrrad nicht zurückbekonunen. II. Das Beispiel Sudafrika scheint geeignet, die politische Dimension der Versohnung zu ermitteln. Als Theologe frage ich: Wie verhalt sich die biblische VerheiBung 'Gott hat diese Welt mit sich versohnt' zu den</p>
<p>182 politischen Auss6hnungsinitiativen in dieser Welt? Wie kommt Gottes Vers6hnungshandeln ins Spiel, wenn wir an die harten politischen . Konflikte denken? Bildet die politische Wirklichkeit Gottes Vers6hnung ab oder schafft sie eine neue Vers6hnungswirklichkeit mitten in der alten Welt? Welche Rolle wurde dann dem Heiligen Geist zukommen? Die Fragen lassen sich im Blick auf Dietrich Bonhoeffers Ethik zuspitzen: Wie kbnnen wir angesichts politischer Versöhnungsvorgänge von einer Christuswirklichkeit sprechen? Sind innergeschichtliche Vergebungsvorgange 'doch nur ein schwacher Schatten der Vergebung, die Jesus Christus dem Glauben schenkt', wie er in der Situation des politischen Widerstandes formulierte?46 Zunachst k6nnen einige Erwagung aus Bonhoeffers Ethik ganz direkt zur Interpretation des Kontexts Sudafrika herangezogen werden. Erhellend sind seine Uberlegungen zur Vernarbung der Schuld. Wo es um innergeschichtliche Vergebung geht, benutzt Bonhoeffer diesen Begriff. 'Vemarbung der vergangenen Schuld' bedeutet: 'Schuld' wird 'nicht aufgehoben, nicht vergeben, sie bleibt bestehen, aber die Wunde, die sie riB, ist vernarbt. 141 Vernarbung vollzieht sich ohne Vergebung. Ein ahnlicher Gedanke begegnete uns beim politischen Konzept der `nationalen Versohnung'. Im AbschluBbericht fallt der oben zitiert Satz: 'Reconciliation does not necessarily involve forgiveness'. 41 Um uns den anderen aufgeworfenen Fragen zuwenden zu kbnnen, mussen wir uns zunachst >ber den einzuschlagenden Weg verstandigen, also eine methodische Reflexion einschieben. Eine politische Fallstudie bringt ja nicht die theologischen Fragen hervor. Politische Vorgange sind vieldeutig. Um hier weiterzukommen, muB man analytisch vorgehen. Eine analytische Darstellung politischer Versbhnungs- initiativen fragt nach den Bedingungen, die zur Konstituierung dessen fuhren, was dann systematisch-theologisch interpretiert wird. Auf diesem Weg k6nnen die `regulativen Satze' freigelegtwerden, um einen Terminus von Dietrich Ritschl'9 aufzunehmen. Hinter der politischen Debatte sind haufig einfache Satze (implizite Axiome) wirksam, die komplexe politische Prozesse steuem. Einer der Satze, die hinter der TRC wirksam sind, lautet: Vergebung ist nicht gleichbedeutend mit Amnestie. Der Satz erwachst aus der Analyse von Fallen, wie denen von Jeff Benzien. Andere regulative Satze hinter dem Versohnungsprozel3 lauten: Versohnung ersetzt die Rache, nicht das Recht. Oder: Versohnung ist weder gleichbedeutend mit Gerechtigkeit, noch schliel3t sie aus, daB politische Kompromisse den Weg fur eine gesellschaftliche Aussohnung ebnen k6nnen.</p>
<p>183 Mit Hilfe eines analytischen Vorgehens sollen Probleme vermieden werden, die theologische Studien offenbaren, die mit politischen Fallstudien gearbeitet haben (Fallstudienforschung): Wie kann eine theologische Interpretation verantwortlich durchgefuhrt werden, ohne daB politische Vorgdnge funktionalisiert werden? Wie kann eine theologische Etikettierung vermieden werden und die Interpretation tatsachlich aus dem politischen Fallbeispiel erwachsen? Das internationale Fachgesprdch besonders mit angelsachsischen Theologen hat gezeigt, daB eine qualitative Auswertung politischer Vorgdnge nur gelingt, wenn die Kategorien zur theologischen Interpretation aus den politischen Fallstudien selber hervorgehen. Eine der Kategorien in unserem Fallbeispiel ist `Prozelf . Der kleinste gemeinsame Nenner, auf den die sfdafrikanischen Diskussion zu bringen ist, findet Ausdruck in dem hdufig geaul3erten Satz: Vers6hnung ist ein ProzeB. Hinter der Vorstellung vom 'ProzeB' stehen aber ganz unterschiedliche Auffassungen. Die Rede vom ProzeB ist mit verschiedenen, teils sich widersprechenden 'impliziten Axiomen' ausgestattet. Fur die einen ist der sudafrikanische Vers6hnungsprozeB eingebettet in einen Gesamtzusammenhang, dem bestimmte Voraussetzungen eigen sind und dessen Ziel aul3erhalb eines zu definierenden Zeitraums liegt. Es herrscht die Meinung vor: In der Politik k6nnen wir nur Begrenztes erwarten. Fur die anderen muB ein ProzeB abgeschlossen sein, sowohl was sein Anfang angeht als auch seinen Ausgang. Hier wird das Erreichen des Ziels im ProzeB erwartet. Die Meinung ist: Versohnung kann durch die TRC erbracht werden. Die zweite Auffassung wird vor allem von TRC-Kritikern vertreten, die interessanter Weise quasi-religiose Erwartungen an die Arbeit der Kommission knupften und nun enttauscht worden sind. Eine theologischen Deutung des sfdafrikanischen Vorgangs wird ebenfalls von der ersten Auffassung der Versohnung bestimmt: Ein politischer Vers6hnungsproze0 kann immer nur folgen auf einen schon besiegelten Versbhnungsvorgang. Versohnung ist insofern immer Nachvollzug der bereits geleisteten Versbhnung. Dietrich Bonhoeffer formuliert in seiner Ethik: '... die Weltwirklichkeit finde ich immer schon getragen, angenommen, versohnt in der Wirklichkeit Gottes vor. '50 Solche Auffassung findet sich beim Vorsitzenden der TRC und ehemalige anglikanische Erzbischof Desmond Tutu wieder. Wenn er zur Versohnung auffordert, handelt er in der Annahme: 'Ihr seid doch schon versohnt', also: 'Reicht Euch die Hdnde!' 'Nachvollzug' der Versohnung in der Politik meint aber nicht wenig, wie man zundchst</p>
<p>184 meinen konnte, sondern viel, geht es doch - um mit Bonhoeffer zu sprechen - um die Teilnahme am Sein Jesu in der Welt, also um ein systematisches und nicht historisches Verstandnis des 'Nachvollziehens'. Fiir die Deutung des Handelns Christi ist die Unterscheidung zwischen der Person und ihrem Tun mal3geblich. Jesus nimmt die Menschen an. Er vergibt Ihnen und befreit sie zu ihrer eigentlichen Bestimmung: Mensch zu sein und menschlich handeln zu können.51 Die Unterscheidung steuert offenbar auch den politischen Vers6hnungsproze0: Ashley Forbes unterschiedet in unserem Beispiel die Person von ihren Taten und kann den Menschen hinter der Tat erblicken: 'I forgive him.' Wie konnte er auch die Tat vergeben? Folter bleibt Folter. Die Begegnung von Tater und Opfer kann dem Opfer helfen, mit seiner Geschichte abzuschliel3en und dem Tater ein Stuck Menschlichkeit zurfckzugewinnen. Damit sind die Eckpunkte der Gerechtigkeitsvorstellung genannt, die hinter dem politischen ProzeB , in Südafrika stehen. Es geht, wie wir sahen, nicht um rachende Gerechtigkeit, sondern um 'restorative justice' (wiederherstellende Gerechtigkeit). Wolfgang Huber illustriert: 'Unversohnlichkeit beschddigt uns selber mehr als diejenigen, die wir damit treffen wollen. Und deswegen ist Sudafrika ein wichtiger ProzeB, der aber die Tatigkeit der Kommission hinausgeht. '52 Mit dem aus der philosophischen Ethik stammenden Konzept der 'wiederherstellenden Gerechtigkeit' (restorative justice) scheinen wir ganz dicht an theologischen Einsichten der Rechtsethik. Der TRC- Report nennt als 'wiederherstellenden Dimensionen der Gerechtigkeit' (restorative dimensions of justice)53: Das personale Verstdndnis der Straftat: Es geht nicht um Taten eines gesichtslosen Staates oder gegen ihn. Die Herausforderung ist, die Wahrnehmung von Gewalt gegen einzelne Menschen zu scharfen. Die Bedeutung der Wiedergutmachung: Gerechtigkeit zielt ab auf die Heilung und Wiederherstellung aller. Die Tragweite der Tater-Opfer Begegnung: Wiederherstellende Gerechtigkeit zielt auf die Konfliktlosung in der Gemeinschaft oder durch einzelne ab. Der Staat und die Gerichte geben bloB Hilfestellung. Der Theologe scheint das alles unterschreiben zu k6nnen. Ich sagte: 'scheint'. Bonhoeffer sieht kritisch: 'Alle ethische Besinnung hat das . Ziel, daB ich gut bin und daB die Welt (- durch mein Tun-) gut wird. Zeigt es sich aber, daB diese Wirklichkeiten des Ich und der Welt selbst</p>
<p>185 noch eingebettet liegen in eine ganz andere letzte Wirklichkeit, namlich die Wirklichkeit Gottes, des Schopfers, Versohners und Erl6sers, dann tritt das ethische Problem sofort unter einen vollig neuen Aspekt.'54 Die Vorstellungen hinter der TRC gehen davon aus, daB der Mensch zum Guten befåhigt ist und daB es bestimmter aul3erer Umstande bedarf dieses Gute zu fördem. Auch Tutu spielt keine ganz unproblematische Rolle, verbindet sich doch fiir seine hochkirchliche Herkunft der Inkarnationsgedanke mit der Annahme des liberum arbitrium (freien Willen). Im TRC-Report druckt sich das in Satzen aus wie: 'Die Menschlichkeit des Ubeltaters kann wiederhergestellt werden.' Eine theologisch-normative Prufung des TRC-Prozesses muB zumindest fragen: Wer stellt hier wieder her? In welchem Bezugsrahmen wird hier wiederhergestellt? Es scheint, die zentralen Begriffe der TRC, also Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Wahrheit mussen in der Grundkategorie `Prozef3' evaluiert werden. `Prozel3' meint in den Worten Bonhoeffers aber 'nicht ein stufenweises Fortschreiten zur Entdeckung innerer tieferer Wirklichkeiten, sondern diese Erkenntnis ist der Wende- und Angelpunkt aller Wirklichkeitserkenntnis iiberhaupt. 115 In dieser Perspektive bekommen die Zentralbegriffe der TRC ihre eigentliche Bedeutung, eine Bedeutung, die iiber das Psychotherapeutische oder Volkspadagogische hinauskhrt. Dann meint Menschlichkeit ndmlich: 'Es gibt kein Stuck Welt und sei es noch so verloren, noch so gottlos, das nicht in Jesus Christus von Gott angenommen, mit Gott versohnt ware.'56 Die Integration der Tater in die sfdafrikanische Gesellschaft wird so vertretbar (und alles andere zur 'Menschenverachtung'57). Festzuhalten bleibt im AnschluB an eine theologische Prufung aber auch, daB der Satz 'Die Menschlichkeit des Taters kann wiederhergestellt werden' die Moglichkeit einer theologischen Regulierung (neben anderen) offen 1a13t! Auch das angedeutet christliche Gerechtigkeitsverstdndnis kann durch einen solchen Satz reguliert werden.58 Auch der in der siidafrikanischen Diskussion strapazierte Begriff Wahrheit bekommt dann eine neue Dimension. In mancher Hinsicht haben wir Bonhoeffers Überlegungen aus dem beruhmten Traktat `Was heil3t: Die Wahrheit sagen' 59 vorweggenommen. Bonhoeffer schreibt: 'Das wahrheitsgemäBe Wort ist nicht eine in sich konstante Grol3e, sondern ist so lebendig wie das Leben selbst.' Wir brachten den Vers6hnungsproze0 oben auf den Satz: Wahrheit versohnt nur, wo sie auch verdndert. Man traut der Wahrheit also wirklichkeitsverdndernde Kraft zu. Aber wieder muB die Frage lauten: Wer und wodurch wird</p>
<p>186 Wirklichkeit verdndert? Bonhoeffer sieht dezidiert: 'Das menschliche Wort, wenn es wahr sein soll, darf ebensowenig den S>ndenfall verleugnen, wie das schopferische und versbhnende Wort Gottes, in dem alle Entzweiung uberwunden ist.' Beide Dimensionen steuem nur marginal den TRC-Prozel3. Es gibt auch in Sudafrika, was Bonhoeffer den Wahrheitsfanatismus nennt. Das sensible Produkt TRC kann nicht verhindern, dab'die Scham verletzt' -wenn man an Opferanhbrungen denkt oder 'das Vertrauen gebrochen' wird, wenn man an Anhorungen von Polizisten im Blick auf ihre Kollegen denkt. Wir sagten: Ein christliches Wahrheitsverstdndnis steuert nur marginal den TRC- ProzeB. Fur Bonhoeffer kommt es darauf an, wo das 'wahre' Wort seinen Ort hat. Der Umkreis, in dem das Wort beheimatet ist, wird durch die TRC nicht wirklich definiert: Sie ist bffentlicher Raum und private Sphare zugleich. Wenn man erlebt, wie Tutu wdhrend einer Anh6rung mit Opfern spricht, spurt man formlich die Wdrme einer personlichen Beziehung. Tutu symbolisiert gleichsam das 'versbhnende Wort.' Ungeachtet dessen laufen die Kameras, und Ausschnitte der Anhbrung werden in den acht Uhr Hauptnachrichten in ganz Sudafrika ausgestrahlt. Auch die Dynamik, die dem Wahrheitsfindungsprozel3 als Ganzem innewohnt symbolisiert ein Prozel3verstandnis im Sinne der 'Prolepse':60 Die Einsicht, daB Apartheid 'evil' war - eine im Hochstmal3 theologische Einsicht! - wird von einigen stellvertretend fur die Gesellschaft vorweggenommen. Wir halten fest: Auch die Rede von der wirklichkeitsverändernden Kraft der Wahrheit wird, wenn auch marginal, theologisch gesteuert. Resumierend wird man sagen kbnnen: Es steckt ein hohes theologisches Potential im TRC-Geschehen. Haben wir es sogar bei den Vorgangen auf dem Forum der Versohnung der sudafrikanischen Wahrheitskommission mit einem Beispiel fur die nichtreligibse Interpretation biblischer Begriffe zu tun?61 Zielt nicht die These vom religionslosen Christentum darauf ab, Jesu Christus ganz neu in unserem politisch pluralen und geistesgeschichtlich mfndig gewordenen Leben zu entdecken?62 Dietrich Ritschl schreibt in diesem Zusammenhang von `allgemeinen, aus derselben Wurzel stammenden Zeichen, die in der sozialen und politischen Wirklichkeitwahrnehmbar sind und zugleich neue Wirklichkeit schaffen.'63 Ich meine, die TRC ist ein solches Zeichen.</p>
<p>187 Fritz-Reuter-Allee 130 12359 Berlin Germany E-mail: wuestenberg@berlin.sireco.net RALF K WÜSTENBERG * Fur vielfache Anregungen danke ich dem Theologen John de Gruchy, Kapstadt und dem Philosophen Wilhelm Verwoerd, Stellenbosch. I Mxolisi Mpambani, Pfarrer aus Guguletu, einer Township bei Kapstadt, erzahlt diese Geschichte: Truth and Reconciliation Commission. Public Discussion 12.3.1998 (zu finden aufder homepage der TRC: ). Was aber, wenn es nicht um ein Fahrrad geht, sondern z.B. um den Emahrer einer Familie? Wie soll da Wiedergutmachung erreicht werden, fragt Mpambani an spaterer Stelle? Was bedeutet es fiir die Familie, wenn der verantwortliche Tater sagt 'I am sorry', die Kinder aber Schulgeld brauchen? 2zitiert nach einem Interview des Verf. mit Wolfram Kistner und Beyers Naude, Johannesburg, 20.4.1999 (Manuskript). 3Zitiert aus: Wiistenberg, R K, Wahrheit, Recht und Versöhnung. Auseinandersetzung mit der Vergangenheit nach den politischen Umbrtchen in Südafrika und Deutschland (= Kontexte 24), FrankkU/Berlin/BernNvien/New York 1998, 7. 4Wilson, J, Thinking with Concepts, Cambridge 1963, 25f. 5 Final Report. Truth and Reconciliation Commission, Cape Town 1998, Bd. I, 5, § 10, 106. 6 Zitiert aus: Truth Talk. The official Newsletter of the Truth and - Reconciliation Commission Vol.4 No. 1 (July 1998), 2. ' Zitiert nach: Wiistenberg, R K, "Wir mussen teilen", in: Rheinischer Merkur Nr. 21, 21. Mai 1999, 31. 8 Final Report Bd. V, 9, §62, 392. 9 Ibid. 10 Internationale Untersuchungen ilber 'Institutional Apologies' haben gezeigt, daB es fur Opfer von institutionalisiertem Systemunrecht entscheidend ist, ihre Wfrde durch eine vergleichbare Institution wiederhergestellt wird; vgl. Harvey, B, The emerging practice of institutional apologies, in: The Internationaljournal of Applied Ethics 9 (1995)2, 57. " Vgl. Final Report Bd. I, 5, §45, 114. 12 Vgl. Final Report Bd. V, 2, 26-107. 13 Stellvertretend fur viele andere m6chte ich zwei Erfahrungen zitieren. Eine Frau aus Soweto sagt: 'I was able to speak and say what is inside me, and express my anger and my frustration.' Ein Mann aus Natal meint, daB vor der TRC auszusagen, hilft: `... it exposes the hurt and can help to redress problems.' Zitiert nach: Truth Talk. The official Newsletter of teh Truth and Reconciliation commission Viol. 1, No. 1 (November 1996), 3. 14 Die folgenden Einsichten verdanke ich einem Gesprach mit dem Psychologen Brandon Hamber, Centre for the study of Violence and Reconciliation (CSVR). Hamber arbeitet in Johannesburg mit traumatisierten</p>
<p>188 Opfern; vgl. auch Hamber, B. Symbolic closure through memory, reparation and revenge in post-conflict society. Dokumentation des CSVR, Johannesburg 1999, 3: '...a truth commission in itself is not enough to meet the psychological needs of individuals - they be necessary first steps towards individual psychological healing but they are generally not sufficient.' 'S Vgl. Final Report Bd. II, 6, 243-254 und Bd. V, 9, §30, 365f. Dumisa Ntzebesa, der die Ermittlungen leitete, die zum Auffinden der sterblichen ilberreste fiihrten, sagt iiber die unwiirdige Weise, in der die Toten verscharrt wurden: 'Through the country persons were buried in a manner that suggests that there was such a policy in burying people that caused them not to be remembered as heroes' (zitiert nach: Press Conference 17th April 1997, zu finden unter ). 16 Wildschut, G, Aus dem Gesprachsforum fber die Ergebnisse der TRC am 16.2.1999 im Rahmen der Konferenz 'Multi Event 1999', Kapstadt (zitiert nach transkribierter Tonbandaufzeichnung). " So der TRC-Kommissar Dumisa Ntzebesa in einem Interview mit dem Verf., Kapstadt, 19.3.1999 (Manuskript). 18 So der Exekutivsekretar der TRC, Ruben Richards, zitiert nach: Wfstenberg, R K, Wahrheit, Recht und Versöhnung, 35 (Anm.3). 19 Angesprochen auf die Parlamentsdebatte meint Dumisa Ntzebesa: 'Alles, was schief gegangen ist, wird der TRC angelastet. Sie ist zum Sündenbock der Nation geworden'(Interview Anm.17). '° Prominentestes Kriterium ist das volkerrechtliche 'apartheid as a crime against humanity' (vgl. z. B. die Resolutionen Nr.2189 oder 2202 der Vereinten Nationen). Es ist diskutiert worden - auch unter den Kommissionsmitglieder (vgl. Minority Position von Wynand Malan) - ob die TRC in der Benennung der Apartheit als Verbrechen gegen die Menschlichkiet ihr Mandat iibersteigt. Ich meine, durch die Tatsache, dal3 sie ihre Ausfiihrungen in den Anhang nimmt (Final Report Bd. I, 4, Appendix, 94-102), dokumentiert sie ihre aufklarende Absicht. Sie bietet dieses Kriterium zur Geschichtsaufarbeitung ' an, sie verordnet es aber nicht. 2' Suruivors' perception of the Truth and Reconciliation Commission and suggestions for the Final Report. Dokumentation des CSVR, Johannesburg 1998, 4. `-'2 Vgl. auch Final Report Bd. I, 5, §46, 115: 'It was frequently suggested that the Commission's quest for more truth and less falsehood would result in deepened divisions rather than in the promotion of national unity and reconciliation. This concern must be taken seriously, although some of the mistaken assumptions underlying (much of) this criticism must be noted.' 23 So beobachtet Wolfram Kistner scharf (vgl. Interview Anm.2). 24 Vgl. 'Wunden der Apartheid'. Charles Villa-Vicencio im RM-Gesprach, in: Rheinischer Merkur Nr. 20, 16. Mai 1997, 25. 25 Final Report Bd. V, 9, § 150, 435. Vgl. die Ausfiihrungen in Bd. V, 9, §§94- 9'7, 400f. '6 Man wird aber fragen: Wie weit kann ein Verstehen der Tater gehen? Wann werden die Opfer entwurdigt? Fur die TRC ist deutlich: Verstehen der Tater sollte nicht mit Entschuldigen-Wollen verwechselt werden. Es kann nicht</p>
<p>189 darum gehen, den Tater zum Opfer seiner Umstande machen zu wollen. ='' Final Report Bd. V, 9, §33, 366: 'Reconciliation meant that perpetrators of gross human rights violations must be given the opportunity to become human again.' 28 Aus dem Gesprach, das Wilhelm Verwoerd mit Ashley Forbes hatte. Zitiert nach: The Sunday Independent, 6. Dezember 1998, 11. 29 Final Report Bd. I, 5, §20, 108. Vgl. Truth and Reconciliation Commission. Public Discussion, 1998 (Anm.1 ). 31 So k6nnen Opfer von Menschenrechtsverletzungen des Apartheid- regimes nicht Freiheitsrechte, wie das Recht auf k6rperliche Unversehrtheit im nachhinein einklagen. Auch Verfahrensrechte, wie die Garantie des rechtlichen Gehbrs im Blick auf vergangenes Unrecht k6nnen nicht wahrgenommen werden. DaB sich diese Rangfolge durchsetzen konnte, diirfte mit an der politische Vorstellung von 'Einheit' (unity) im afrikanischen Kontext liegen, die kulturell genahrt ist. Der Politologe Jonathan Allen geht davon aus, daB man im Unterschied zu westlich-pluralistischen Verstellungen (der 'dünnen Einheit' . = 'thin unity') in Sudafrika mit dem nationalen Verstandnis der 'dicken Einheit' ('thick unity') rechnen darf. Sozialitat geht vor Individualitat; vgl. Allen, J, BallancingJustice and Social Unity. Political Theory and the idea of the TRC, Princeton 1999 (Vortragsmanuskript). 33 Vgl. Truth Talk. The official Newsletter of the Truth and Reconciliation Commission, Vol. 2 No. 1 (March 1997), '7. 34 Vertreter z.B. Moellendorf, D, Amnesty, Truth and Justice. AZAPO, in: South African Journal of Human Rights 1997, 283-291. 35 Vertreter z.B. Allen, J, Balldncing justice and Social Unity (Anm.32). So in Konsequenz zum Gesetz die Empfehlung der TRC: 'Where Amnesty has not been sought or has been denied, prosecution should be considered where evidence exists that an individual has committed a gmss human rights violation' (Final Report Bd. V, 8 § 14, 309. Die Verfolgung von Apartheid- Straftatern soll auf einen politisch festzulegenden Zeitraum begrenzt werden. 37 Ruben Richards sagt: 'Vor dem kulturellen Hintergrund, daB Scham und Ehre immer noch eine lebendige Rolle in der Bildung der 6ffentlichen Meinung spielen, scheint das offentliche Bekenntnis (...) eines furchtbaren Verbrechens gegen die Menschlichkeit ausreichende Schande, wenn nicht echte Strafe, fiir den, der aussagt' (zitiert aus: Wiistenberg, R K, Wahrheit, Recht und Versdhnung, 39f.). Merwe, H van der, 'Reconciliation. What role for victims and perpetrators', in: Cantilevers 3 (199'7), 8 schreibt: 'While we cannot escape some reliance on punishment as a form of deterrence, we cannot use it to build a new society.' Diese Position wird von Vertretern der Forschungsabteilung der TRC favorisiert; vor allem sind die Namen Charles Villa-Vicencio und Wilhelm Verwoerd zu nennen. Ihre theoretische Fundierung der 'restorative justice' ist in den AbschluBbericht eingegangen. Vgl. Final Report Bd. I, 5, §§ 80-111, 125-134.</p>
<p>190 4o Die Grenzen der retributiven Gerechtigkeitstheorie zeigen u.a. auf: K D Moore, Pardons. justice, mercy and the public interest, Oxford 1989, J Hampton/ Murphy, J G, Forgiveness and Mercy, Cambridge 1988, J R Lucas, Responsibility, Oxford 1993. 41 Um MiBverständnissen vorzubeugen: Gemeint ist nicht, daB die TRC Amnestiegesetzgebung ein Modell fiir eine allgemeine Strafrechtsreform ist (und kiinftig Kriminelle durch Schilderung der Wahrheit Straffreiheit erhalten sollen). Der Kontext der 'restorative justice' ist die politische Transformationsphase. 4`-' Vgl. Final Report Bd. I, 5, §92, 128. '3 Vgl. Final Report Bd. V, 8 (Recommendations, Vorspruch), 304f. 44 Hamber, B, Symbolic closure through memory, 11. 45 So P Verryn, in: Toit, C W du, Confession and reconciliation. A Challenge to the churches in South Africa, Pretoria 1998, 112. 46 Bonhoeffer, D, 'Ethik', DBW 6, 135. 47 Bonhoeffer, D, 'Ethik', 134. , 4$ Final Report Bd. V, 9, § 150, 435. 49 Ritschl, D, Zur Logik der Theologie. Kurze Darstellung der Zusammenhange theologischer Grundgedanken, 2. A. Miinchen 1988. Engl. The Logic of Theology (London: SCM 1987). 50 Bonhoeffer, D, 'Ethik', 40. 51 Dietrich Bonhoeffer schreibt programmatisch: 'Nicht Rechtfertigung der Siinde, sondern Rechtfertigung des Siinders', in: 'Nachfolge', DBW 4, 35. 52 Huber, W, in: Tribunale zur politisch-moralischen Beurteilung von SED- Staatskriminalitdt. Podiumsdiskussion am Sonntag, dem 22. Marz 1998 (Tonbandprotokoll, 26). 53 Vgl. zum Folgenden: Final Report Bd. I, 5, §82, 126. 5 Bonhoeffer, D, 'Ethik', 31f. 55 Bonhoeffer, D, 'Ethik', 33. 56 Bonhoeffer, D, 'Ethik', 53. 57 Bonhoeffer, D, 'Ethik', 73: 'Der Menschenverdchter verachtet, was Gott geliebt hat, ja er verachtet die Gestalt des menschgewordenen Gottes selber.' 58 Man k6nnte weiter der Frage nachgehen, ob Gerechtigkeit als Gemeinschaftbegriff nicht ganz direkte biblische, besonders alttestamentliche, Analogien aufzeigt. Wird nicht auch in diesem Sinne der Gerechtigkeitsbegriff der TRC theologisch gesteuert? 59 Das Manuskript findet sich in der fi-uheren Ausgabe von Dietrich Bonhoeffers Ethik; vgl. Bonhoeffer, D, 'Ethik'. Zusammengestellt und herausgegeben von Eberhard Bethge, Miinchen 1984, 385-395. Auf diese Seitenzahlen beziehen sich auch die folgenden Zitate. so Begriff in loser Ankniipfung an Wolfhart Pannenberg benutzt; vgl. Pannenberg, W, Systematische Theologie Bd. 1, G6ttingen 1988, etwa 66, 234. Engl. Systematic Theology Vol. 1 (Grand Rapids/Cambridge: Wm.B.Eerdmans 1989). 6' Bonhoeffer, D, 'Widerstand und Ergebung', DBW 8, etwa 414, 481, 529f. 'Versbhnung' findet sich auch explizit auf der Liste theologischer Begriffe,</p>
<p>191 die nach Bonhoeffers Meinung 'nichtrellgbs' interpretiert werden sollten. 6=' Vgl. Wiistenberg, R K, Glauben als Leben. Dietrich Bonhoeffer und die nichtreligiöse Interpretation biblischer Begriffe (= Kontexte 18), Frankfurt/Berlin/ Bern/New York/Wien 1996. Engl.: A Theology of Life. Dietrich Bonhoeffer's Religionless Christianity (Grand Rapids/Cambridge: Wm.B.Eerdmans 1998). 61 Ritschl, D, Zur Logik der Theologie, 223.</p>
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