Interregionaler Forschungsfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. März 2012, 08:18 Uhr
Die Genehmigung zur Erprobung des Interregionalen Forschungsfonds durch die Region Lothringen und den luxemburgischen Fonds National de la Recherche in einer zweijährigen Pilotphase erfolgte durch die politische Ebene erstmals bei der 2. Fachministerkonferenz am 05. Oktober 2010 sowie erneut in der gemeinsamen Erklärung des 12. Gipfels der Großregion (Januar 2011).
Mit dem Fonds sollen ein oder mehrere lothringisch-luxemburgische Wissenschaftsnetzwerke gefördert werden. Am Forschungsprojekt können sich darüber hinaus weitere Partner beteiligen. Sie sind jedoch von der Auszahlung von Fördergeldern aus dem Fonds ausgeschlossen.
Die Auswahl der förderfähigen Netzwerke erfolgt auf der Grundlage themenbezogener Projektausschreibungen. Für die Erprobungsphase wurde das Thema „Wasserwirtschaft und –qualität“ ausgewählt.
Förderfähig sind Projekte, die folgende Auswahlkriterien erfüllen:
- wissenschaftliche Exzellenz
- Mehrwert für die grenzüberschreitende Wissenschaftszusammenarbeit
- Beitrag zum Zusammenwachsen der Großregion
- sozioökonomische Relevanz
Die finanzielle Gesamtausstattung liegt bei 400.000 € für 2 Jahre (100.000 € pro Partner und Jahr).